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bonus

14. April 2015

Insbesondere der Bonus für den Ankauf von Möbeln und energieeffizienten Elektrogroßgeräten wurde erneut mit 50% bestätigt. Diese Begünstigung besteht in 10 jährlichen Raten, der Maximalbetrag bleibt unverändert bei Euro 10.000. Beispielsweise, sollte ein Badumbau stattfinden in Höhe von Euro 10.000 hat der Bauherr Anrecht auf eine jährliche Steuerbegünstigung von Euro 500 für 10 Jahre.

Dieses Gesetztesverlängerung (DL 63/2013) ermöglicht nicht nur den Endkonsumenten, sondern auch den Handwerkern und Unternehmen der Möbelindustrie eine wichtige Unterstützung um weiterhin auf lokalem Boden zu investieren. Dieser Aspekt widerspiegelt das eigentliche Erkennungsmerkmal für unser Land zu sein. Unser wahres made in Italy, welches uns die Welt beneidet.

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